
Waldbrandgefahr - ab sofort besteht ein Feuerverbot gemäß § 70 LWaldG
08.04.2025
FeuerverbotSehr geehrte Waldbesucherin,
sehr geehrter Waldbesucher,
aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen sehr hohen Waldbrandgefahr, besteht im Wald ab sofort ein Feuerverbot gemäß § 70 LWaldG.
Das Anzünden oder Unterhalten von offenem Feuer oder offenem Licht ist im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald verboten.
Forstamt Emmendingen